PFAS-haltiges Material auf Deponien

14.07.2026 09:22:40 | info@rippsteintransport.ch



Geschätzter Kunde 

Per 22. Juni 2026 haben wir unsere Kundschaft in einem Schreiben über Änderungen bei der Annahme von PFAS-haltigem Material informiert.

Aufgrund der Anpassungen der Grenzwerte über PFAS durch das Amt für Umwelt sowie der Analysebestimmungen und den allgemeinen Umgang mit PFAS in naher Zukunft haben wir uns entschieden, per 1. Juli 2026 eine PFAS-Gebühr auf Material der Deponie Typ E einzuführen.

Die steigenden Anforderungen an die Behandlung von Deponiesickerwasser machen künftig erhebliche Investitionen in Anlagen zur Aktivkohlefitration sowie erhöhte Betriebs- und Unterhaltskosten erforderlich. Zur teilweisen Deckung dieser Aufwendungen erheben wir deshalb per 1. Juli 2026 eine PFAS-Gebühr von CHF 40.00 / Tonne.

Grenzwerte Kanton Solothurn ab dem 01.01.2026:
Ab dem 01.01.2026 gelten für zugelassene Abfälle auf Deponien des Typs B nach Anhang 5 Ziffer 2.3 VVEA 2.5 μg/kg über 16 PFAS-Werte. Für zugelassene Abfälle auf Deponien des Typs E nach Anhang 5 Ziffer 5.2 VVEA gelten ein Maximalwert von 5 μg/kg über 16 PFAS-Werte.

Erforderliche Materialanalysen:
Für sämtliche Materialanlieferungen auf der Deponie Typ E der Deponie Erlimoos sind Analysen der folgenden Parameter vorzulegen:
- Schwermetall (gemäss VVEA)
- Kohlenwasserstoffe C10-C40
- PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)
- TOC400
- PFAS (Summe 16 / Grenzwert 5,0 μg/kg) von folgenden Werten: PFBA, PFPeA, PFHxA, PFHpA, PFOA, PFNA, PFBS, PFHxS, PFOS, PFDA, PFUnDA, Capstone A, Capstone B, 6:2 FTS, PFOSA, EtFOSAA

Vorläufig werden im Kanton Solothurn keine PFAS-Analysen bei Materialien verlangt, die gemäss VVEA Anhang 5 auf einer Positivliste gemäss Amt für Umwelt stehen. PFAS-Analysen werden in jedem Fall (auch bei Material der Positivliste) bei Verdachtsstandorten verlangt. Pro 200 m3 Material (entspricht ca. 300 Tonnen) ist mindestens eine PFAS-Analyse vorzulegen. Diese sind dem jeweiligen EGI-Gesuch beizulegen. 

Wir bitten Sie, EGI-Gesuche grundsätzlich mit uns abzustimmen. Laufende Bewilligungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bis sicher 31.Dezember 2026 von dieser Gebühr ausgeschlossen.

Für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeiten danken wir Ihnen.

Freundliche Grüsse

Rippstein Transport AG