Neue Weisung: Annahme asbesthaltiger Abfälle auf Deponie Typ B
Sehr geehrte Kundschaft
Vom Amt für Umwelt des Kantons Solothurn haben wir am 10. März 2025 die Weisung erhalten, dass auf Deponien des Typs B ab sofort keine asbesthaltigen Abfälle (Eternit) in verpackter Form mehr abgelagert werden dürfen.
Asbesthaltiger Eternit muss unverpackt an uns übergeben werden. Verpackte Abfälle werden in unserer Deponie Typ E eingelagert zum entsprechenden Tarif.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme
Freundliche Grüsse
Rippstein Transport AG
<Weisung Amf für Umwelt "Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle auf Deponien Typ B" vom 10.03.2025>